RoHS-Richtlinie

Am 1. Juli 2006 trat Artikel 3 des Königlichen Gesetzesdekrets 208/2005 in Kraft, in dem die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten geregelt wird. Diese Liste von Stoffen ist unter dem Namen RoHS bekannt (Restriction of Hazardous Substances).

Lab Circuits beglaubigt, dass von allen in der RoHS-Liste enthaltenen Stoffen Blei nur bei Leiterplatten in lötbarer Zinn-Blei-Ausführung HAL (Hot Air Leveling) verwendet wird. Alle sonstigen lötbaren Ausführungen enthalten kein Blei (Chemisch Silber, Chemisch Nickel-Gold, HAL-bleifrei und Chemisch Zinn) und erfüllen daher die Bestimmungen des Königlichen Gesetzesdekrets zu 100%.

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